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Arbeitszeit der Nachtschicht am Feiertag
Problemstellung
Bei einem Mitarbeiter wurde die Arbeitszeit am Feiertag (01.11.) nicht richtig erfasst.
Die Nachtschicht beginnt z. B. um 21.45 Uhr. Da der 01.11. ein Feiertag ist, wird die Sollarbeitszeit nicht richtig ausgewiesen.
Somit werden beim Mitarbeiter 8 Überstunden angezeigt.
Wie kann dieses Problem behoben werden?
Lösungsvorschlag 1
Wenn an einem Tag im Personalplaner ein Feiertag „FF“ eingetragen ist, dann wird für solch einen Tag keine Sollzeit berechnet,
auch wenn ein Zeitmodell hinterlegt ist. Das ist soweit korrekt und ja auch gewünscht.
Wenn jetzt dennoch an einem Feiertag gearbeitet wird, muss manuell entschieden werden,
ob die Zeiten als Überstunden oder als reguläre Arbeitszeiten gelten sollen.
Deshalb nuss hierfür im Personalplaner das „FF“ für den entsprechenden Tag entfernt werden,
wenn es sich um eine geplante Arbeitszeit handelt. Der Mitarbeiter hat somit keinen Feiertag an diesem Tag.
Dieses Vorgehen gilt nur, wenn die Nachtschicht am Feiertag beginnt.
Wenn die Nachtschicht am Feiertag lediglich endet, muss nicht manuell eingegriffen werden.
In diesem Fall zählt als Arbeitstag der Tag VOR dem Feiertag.
In der Regel haben die Nachtschichtler den Feiertag um 12 Stunden versetzt und würden die nächste
Nachtschicht erst wieder am Tag NACH dem Feiertag beginnen.
Lösungsvorschlag 2
In den Basisparamater PZE gibt es den Parameter „PZE-Kommt-Meldung“ → Basisparameter PZE (Personalzeiterfassung):

